Der DRC ist Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen https://www.vdh.de/home/ , in der Fédération Cynologique Internationale https://fci.be/de/ und im Deutschen Jagdgebrauchshundeverband https://www.jghv.de/ .
Vor einer Zuchtzulassung vom DRC e. V. sind zahlreiche Untersuchungen erforderlich,
wie das Röntgen auf HD und ED sowie der anschließender Auswertung durch einem vom DRC e. V. bestimmten Gutachter.
Die Augen müssen alle zwei Jahre durch einen zugelassenen Augenarzt vom DRC e. V. auf Katarakt, Retinadysplasie und PRA (Netzhautablösung) untersucht werden.
Zur Zucht werden nur Golden Retriever mit guten Hüften und Ellbogen und keiner Augenerkrankung zugelassen. Auch muss nachweisbar sein, dass Golden Retriever nicht nur schön, sondern auch ein gutes Wesen haben und schussfest sind.
Hündinnen müssen mindestens zwei Jahren alt sein und dürfen in ihrem Leben nur vier Würfe haben, mit vorgeschriebenen zeitlichen Abständen. Sie werden spätestens nach ihrem 8. Lebensjahr automatisch aus der Zucht ausgeschlossen.
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